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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geöffnet
Ab 11.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Unsere Preise beinhalten für konsumierende Kunden

Benutzung unseres Parkplatzes und der Terrasse

Benutzung des 11.000 m² naturbelassen Heidegrundstück

Abendessen – Restaurants – Öffnungszeiten
warme Küche von 11:30 bis 14:00 Uhr (im August & September bis 14:30 Uhr) und 
von 17:30 bis 20:30 Uhr. Kuchenbuffet und Kaffeespezialitäten ab 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

Eine frühzeitig Tischreservierung ist ratsam. 

Nichtraucher Zonen
Alle Räumlichkeiten des Restaurant DIE SCHÄFEREI sind Nichtraucherzonen.
Wir bitten alle Raucher um Verständnis, dass Sie in den Restaurationsräume nicht rauchen dürfen.

Aschenbecher stehen im Terrassenbereich zur Verfügung.

Hunde
Ihr vierbeiniger Liebling ist herzlich willkommen.

Parkplatz
Da wir die Stellplätze auf unserem Grundstück kostenlos zur Verfügung stellen, bitten wir um Verständnis, dass keine Reservierungen vorgenommen werden können. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung, z.B. für Beschädigungen oder Diebstahl, ausgeschlossen.

Instandhaltung
Auch in der SCHÄFEREI müssen wir gelegentlich Reparaturen vornehmen. Wir  bitten daher um Verständnis, dass Arbeiten zur Instandhaltung auch während des laufenden Betriebes durchgeführt werden müssen. Selbstverständlich versuchen wir dies zu vermeiden, sollte es aber doch einmal notwendig sein wird die Beeinträchtigung für unsere Gäste so gering wie möglich gehalten.

Zahlungsbedingungen für die Restaurant Reservierung
(Stand Januar 2022)

Die nachfolgenden Zahlungs- und Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Gast und dem Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH abgeschlossenen Vertrages für Reservierungen.

Vertragsabschluss
Die Tischreservierung im Restaurant kommt durch die Annahme der Anfrage des Gastes durch das Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH zustande. Dem Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH steht es frei, die  Restaurant Reservierung zu bestätigen. Auch telefonische oder über andere Medien (Email, SMS, usw.) erfolgte Anfrage gelten durch deren Annahme durch das Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH als zustande gekommen.

Vertragspartner sind der Reservierende / Kunde (Gast genannt) und das Restaurant (nachfolgend DIE SCHÄFEREI  genannt). DIE SCHÄFEREI haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 3 Monate.

Leistungen, Preise, Zahlungen.
DIE SCHÄFEREI ist verpflichtet, die vom Gast bestellte Leistung bereitzuhalten und zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen und Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlassten Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte diese sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung erhöhen, so kann der vertraglich vereinbarte Preis um die jeweilige Erhöhung ohne vorherige Ankündigung angehoben werden. Rechnungen des Restaurant DIE SCHÄFEREI sind am Tage der Leistungserbringungen für die Gäste fällig. Die Zahlung kann in Bar oder mit EC Karte (PIN) erfolgen.

Die Möglichkeit der Rechnungsstellung besteht nicht
DIE SCHÄFEREI ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder auch danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleistung / Vorauszahlung gilt grundsätzlich als vereinbart für Reservierungen von Gruppen oder mehr als 20 Personen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt – Stornierung.
Ein Rücktritt des Gastes oder dem Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH von der Reservierung ist jederzeit möglich. Im Interesse des Gastes und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt DIE SCHÄFEREI dringend den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sofern zwischen dem Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH und dem Gast oder über Dritte vermittelte Reservierungen ein individuelles Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Gast oder DIE SCHÄFEREI bis zum vereinbarten Rücktrittstermin kostenfrei zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich ausgeübt wird.

Grundsätzlich gilt ein kostenfreier Rücktritt bis 18:00 Uhr am Tage vor dem reservierten Termin
mit Ausnahme von Reservierungen von Feierlichkeiten, Menüs und Gruppen ab 20 Personen, hier sind es 5 Tage vor dem reservierten Termin.

In diesen Fällen gilt auch immer das individuell, durch den vereinbarten Zahlungstermin für die Vorauszahlung, geregelte Rücktrittsrecht. Beim vom Gast nicht in Anspruch genommenen Reservierungen hat DIE SCHÄFEREI das Recht den vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, Der Gast ist dann verpflichtet, 80 % des zu erwartenden Umsatzes zu zahlen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen vom Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH berücksichtigt und angerechnet. Es bleibt dem Gast unbenommen nachzuweisen das keine oder geringere Kosten entstanden sind. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung / Anzahlung auch nach Verstreichen der vom Schäferhof gesetzten Frist nicht geleistet, so ist DIE SCHÄFEREI ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist DIE SCHÄFEREI berechtigt, ohne Anspruch des Gastes auf Schadenersatz, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise aber nicht ausschließlich falls: höhere Gewalt oder von dem Restaurant DIE SCHÄFEREI nicht zu vertretende Gründe die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Tische unter irreführender oder falscher Angabe gebucht werden; DIE SCHÄFEREI den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Tischreservierung
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume oder Tische. Gebuchte Tische und Räume stehen dem Gast zum reservierten Zeitpunkt frühestens zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung von Tischen. Die reservierten Tische und Räume sind spätestens um 22:00 Uhr vom Gast zu räumen. Der reservierte Tisch wird dem Gast zur vereinbarten Uhrzeit bereit gestellt, jedoch nur bis maximal 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit gehalten.

Haftung der Restaurant DIE SCHÄFEREI
DIE SCHÄFEREI haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist in der Haftung beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden und Störungen die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SCHÄFEREI zurückzuführen ist. Sollten Störungen oder Mängel auftreten, wird DIE SCHÄFEREI bei Kenntnis oder Rüge des Gastes möglichst unverzüglich bemüht sein für Abhilfe sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet DIE SCHÄFEREI nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens 3.000,00 EURO sowie für Geld- und Wertgegenstände bis maximal 750,00 EURO im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Restaurant DIE SCHÄFEREI GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Nach Abreise des Gastes sind Haftungsansprüche ausgeschlossen. Soweit der Gast auf dem Parkplatz oder Grundstück des Schäferhof sein Fahrzeug abstellt oder ihm ein Platz zugewiesen wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Verschmutzung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und auch deren Inhalt haftet DIE SCHÄFEREI nicht.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder den Schäferhof sind unwirksam. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz der Leistungserbringung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Schäferhof. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die deutschen gesetzlichen Vorschriften.

Anfahrt
Sie erreichen uns von Schneverdingen aus, über die Landstraße in Richtung Heber. 400 Meter nach dem Ortsausgangsschild biegen Sie rechts ab (Wegweiser). Nach 200 Meter sehen Sie linker Hand den Schäferhof und unser Restaurant DIE SCHÄFEREI.

Mit dem Auto
A1
Ausfahrt Stuckenborstel
43 Km

A7
Ausfahrt Bispingen und Soltau
22 Km

A7
Ausfahrt Schneverdingen
12 Km

B3
Von Heber
5 Km

Mit der Bahn
Aus Richtung Hamburg über Buchholz und aus Richtung Hannover über Soltau.

Ausstieg Bahnstation Schneverdingen.

Aus Hamburg kommend
auf A1 / E22 in Richtung Autobahnkreuz Maschener Kreuz (39)(1), weiter Richtung Autobahndreieck Horster Dreieck. Dann auf A7 / E45 Richtung Anschlussstelle Bispingen, bei Anschlussstelle Bispingen halb rechts abfahren von A7 / E45, weiter auf die L211 in Richtung: Bispingen / Schneverdingen / Behringen, in Behringen links abbiegen auf die L170\Heberer Strasse in Richtung Scharrl, in Schaarl zweite Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ausfahren auf L170\Schneverdinger Strasse in Richtung: Schneverdingen. Nach ca. 70 km haben Sie Ihr Ziel erreicht

Aus Köln/Düsseldorf kommend
in Richtung Autobahnkreuz Leverkusen und auf A1 / Horster Dreieck, in Richtung: Dortmund, weiter in Richtung Autobahnkreuz Kamener Kreuz halb rechts halten auf A2 / E34 in Richtung: Oberhausen / Hannover / Bielefeld. Am Autobahndreieck Hannover-West halb rechts halten auf A352 in Richtung: Autobahndreieck Hannover-Nord. An der Anschlussstelle Mellendorf halb links halten auf die A7 / E45 in Richtung: Hamburg / Bremen / Berkhof. An der Anschlussstelle Soltau-Süd halb rechts abfahren von A7 / E45, weiter auf B3 in Richtung: Soltau / Bergen. In Soltau links abbiegen auf die B3 / B71\Wilhelmstrasse in Richtung: Ahlften/Schneverdingen. Nach ca. 370 km haben Sie Ihr Ziel erreicht.

Aus Hannover kommend
in Richtung: Langenhagen / Hamburg / Bremen. Am Autobahndreieck Hannover-West halb rechts halten auf A352 in Richtung: Autobahndreieck Hannover-Nord. An der Anschlussstelle Mellendorf halb links halten auf die A7 / E45 in Richtung: Hamburg / Bremen / Berkhof. An der Anschlussstelle Soltau-Süd halb rechts abfahren von A7 / E45, weiter auf B3 in Richtung: Soltau / Bergen. In Soltau links abbiegen auf die B3 / B71\Wilhelmstrasse in Richtung: Ahlften/Schneverdingen. Nach ca. 90 km haben Sie Ihr Ziel erreicht .

Aus Bremen kommend
in Richtung: Hannover / Hamburg / Osnabrück. Am Autobahnkreuz Bremer Kreuz halb rechts halten auf A1 / E22 in Richtung: Hamburg / Osnabrück / Oldenburg. An der Anschlussstelle Stuckenborstel abfahren von A1 / E22, weiter auf B75\Bremer Straße in Richtung: Stuckenborstel / Sottrum / Rotenburg. In Rotenburg (Wümme) in den Kreisverkehr einfahren in Richtung: Hemsbünde. zweite Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ausfahren auf B215\Hansestrasse in Richtung: Hemsbünde. In Lünzen rechts abbiegen auf die L170\Alte Landstraße in Richtung: Zahrensen. In Schneverdingen in den Kreisverkehr einfahren zweite Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ausfahren auf L170\Rotenburger Straße halb rechts halten auf L170 und abschließend links abbiegen auf L170\Bahnhofstrasse. Nach ca. 70 km haben Sie Ihr Ziel erreicht.